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Was sonst noch wichtig ist

Vollmachten und Verfügungen

Manche Dinge sollte man in Ordnung bringen, wenn es noch gar nicht notwendig scheint. Wenn ich rechtzeitige kläre, was in dem Fall, in dem ich meine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, mit mir und meinen Verantwortlichkeiten geschehen soll, gibt das den Menschen um mich herum viel Sicherheit. Und mir die Gewissheit, soweit dies möglich ist, meine Dinge in meinem Sinne gestaltet zu haben.

Wer wird sich um die Lieben kümmern, wenn ich nicht mehr kann? Wer soll mich pflegen, wer meine Geschäfte übernehmen? Welche medizinischen Maßnahmen sollen getroffen werden, wenn ich selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann? 

Es ist daher sinnvoll, neben dem Testament auch andere Vorkehrungen zu treffen, z.B. Vollmachten, die Handlungssicherheit schenken, Verfügungen zur Betreuung und für den Fall des Todes.

So eine Verfügung für den Todesfall kann zum Beispiel festhalten, wie Ihre Bestattung gestaltet, für welchen Zweck anstelle von Kränzen gesammelt und welches Wort aus der Bibel den letzten Weg begleiten soll. 

Wichtiges in Kürze (FAQ)

Was kann ich tun, wenn ich keine Erben habe? 

Ohne Testament wird der Staat Ihr Erbe antreten. Wenn Sie Ihr Vermögen zum Beispiel Ihrer Kirchengemeinde, einer diakonischen Einrichtung oder einer anderen gemeinnützigen Organisation hinterlassen, haben Sie Einfluss darauf, was in der Zukunft mit Ihrem Erbe geschieht. 

Wobei kann ich die Evangelische Stiftung Volmarstein unterstützen?

Nehmen Sie einfach direkt mit uns Kontakt auf. So können wir gemeinsam Ideen entwickeln, welche Möglichkeiten der Hilfe am besten zu Ihnen passt.

Kann ich mein Testament ändern?

Ja, jederzeit. Das eigenhändige Testament können Sie einfach vernichten, durch ein neues (aktuell datiertes) ersetzen oder mit einem Vermerk ungültig machen. Ein notarielles Testament wird Ihnen einfach ausgehändigt und verliert so seine Gültigkeit. Ein gegenseitiges Testament der Eheleute, etwa ein Berliner Testament kann grundsätzlich nur von beiden Seiten aufgehoben werden. Ähnliches gilt auch bei einem Erbvertrag.

Wie ist das mit der Erbschaftssteuer? 

Ein Erbe ist steuerpflichtig. Doch natürlich gibt es weit reichende Freibeträge für Ehepartner (z.Zt. 500.000 Euro) und Kinder (z.Zt. 400.000 Euro). Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Ist es teuer, ein Testament zu hinterlegen oder es notariell verfassen zu lassen? 

Die Kosten sind überschaubar und in einer Gebührenordnung klar geregelt.

Wer löst nach meinem Tod meinen Haushalt auf? 

Normalerweise die Erben. Natürlich können Sie per Verfügung auch jemand anderen beauftragen. Bei Bedarf helfen wir Ihnen bei der Suche.

Kann ich selbst bestimmen, wie ich bestattet werden will? 

Ja, in einer Verfügung für den Todesfall außerhalb des Testaments. Am besten, Sie beraten sich dabei vorher mit Ihrer Pfarrerin oder Pfarrer, bzw. dem Bestattungsinstitut.

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Fundraising-Referentin

Diane Sinter

Stiftung