Unparteiisch und unabhängig

In der Stiftung gibt es eine besondere Anlaufstelle für Menschen, die von Gewalt betroffen sind: In solchen Fällen stehen Gabriele Dziduch und Erich Reinke zur Verfügung. Gabriele Dziduch war 43 Jahre lang in der Stiftung tätig, die meiste Zeit im Pflegedienst der Orthopädischen Klinik und zuletzt in der Mitarbeitendenvertretung. Sie ist seit 2022 im Ruhestand. Erich Reinke ist von Beruf her Diakon und jetzt ebenfalls Rentner. Er 16 Jahre lang in der Ev. Kirchengemeinde Wengern gearbeitet und war über 20 Jahre lang Geschäftsführer und Leiter des Ev. Jugendreferates in Iserlohn.

Offiziell heißt das Tandem „Ombudsstelle für den Umgang mit Gewalt und Grenzüberschreitungen“.

Wer kann sich an das Gremium wenden?
Alle Mitarbeitenden, Bewohner*innen oder Patient*innen egal welchen Alters, die Gewalt oder Grenzüberschreitungen erduldet oder erlebt haben. Konkret kann es z.B. um Übergriffe von betreuten Menschen auf Mitarbeitende bzw. umgekehrt gehen, aber auch um Mobbing durch Kolleg*innen oder Vorgesetzte.

Welche Position haben die Ombudsleute stiftungsintern?
Der Vorstand hat sie für zwei Jahre ernannt, sie sind aber in keine Stiftungs-Hierarchie eingebunden.

Die neue Ombudsstelle ist keine Konkurrenz für bestehende Gremien wie die MAV, die auch für solche Fälle zuständig sind, sondern ein zusätzliches Angebot.

 

Wie erreicht man Gabriele Dziduch und Erich Reinke?

Beide haben für ihre Funktion ein eigenes Handy und sind per E-Mail erreichbar:

Gabriele Dziduch
Tel.: 0151 / 580 447 45
E-Mail: gegengewalt@esv.de

Erich Reinke
Tel.: 0151 / 580 447 46     
E-Mail: gegengewalt@esv.de

 

Wie gehen die Ombudsleute konkret vor?
Wenn sich jemand an die Ombudspersonen wendet, wird ein gemeinsames Treffen vereinbart. Dieses Treffen findet vertraulich und in einem geschützten Raum statt. Garantiert ist in allem, was besprochen wird, eine unparteiische Vorgehensweise. In der Regel beraten beide Ombudsleute dann gemeinsam über den Fall. Sie entwickeln gemeinsam mit der Person, die den Vorfall gemeldet hat, einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen. Die Ombudspersonen gehören in die Zuständigkeit des Zentrums für Theologie, Diakonie und Ethik (ZTDE). Der Gesamtprozess wird vom Vorstand verantwortet.

Warum ist eine solche Stelle eingerichtet worden?
Der Umgang mit Gewalt und Grenzüberschreitungen ist in allen sozialen Einrichtungen ein Alltagsthema. Gewalt und Grenzüberschreitungen kommen dort vor – und deshalb ist ein professioneller Umgang mit solchen Vorfällen wichtig. Dazu soll die Ombudsstelle einen Beitrag leisten.