Ihre Evangelische Stiftung Volmarstein bietet Ihnen eine Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung an. Es ist uns ein Anliegen, dass Sie selbst bestimmen, wie Sie Ihre letzte Lebensphase gestalten – auch für den Fall, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können.

Trotz vielfältiger Hilfen sind ältere Menschen oder Menschen mit Handicap und deren Angehörige oft unsicher, wenn es darum geht, Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen auszustellen. Daher bieten wir unsere Unterstützung in Form eines oder mehrerer Beratungsgespräche an. In diesen Gesprächen, die man auch „Gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase“ (GVP) nennt, möchten wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Vorstellungen, Werte und Wünsche für diesen Lebensabschnitt ermitteln.

Die Beratung ist für gesetzlich Versicherte freiwillig und kostenfrei.

Die Broschüre finden Sie hier zum Download.

Gesundheitliche Versorgungsplanung - Darum geht es:

GVP bedeutet: Sie planen rechtzeitig und Sie entscheiden jetzt, was Ihnen später wichtig ist – falls Sie mal krank werden oder einen Unfall haben.

 

GVP heißt: Sie sagen heute: So will ich später versorgt werden! Dann wissen Ihre Verwandten, Ärzt*innen und das Pflegepersonal, was sie tun sollen. Zum Beispiel, wenn ich krank bin: Möchte ich künstlich ernährt oder beatmet werden? Welche Form von Schmerzbehandlung wünsche ich?

 

Für die Inanspruchnahme der Beratung ist eine vorhandene Einwilligungsfähigkeit keine Bedingung. Auch Menschen mit Demenz können von dem Angebot profitieren, indem ihr mutmaßlicher Wille mit Hilfe der Angehörigen erarbeitet und dokumentiert wird.

Was wir Ihnen bieten:

Wir entwickeln mit Ihnen ganz konkret einen persönlichen Versorgungsplan. Er soll individuell auf Ihre Lebenssituation abgestimmt sein. Dies ist ein Angebot – wir richten uns nach Ihren Wünschen.

 

Schriftliche Willensäußerung / Patientenverfügung: Diese erklärt, was Sie wollen. Das Dokument ist ein Hinweis für Ärzt*innen und das Pflegepersonal. Es ist sehr detailliert. Alle Beteiligten müssen sich daran halten.

 

Vertreter-Verfügung: Diese kann erstellt werden, wenn Sie keine Patientenverfügung haben. Ihr*e Vertreter*in muss dann für Sie entscheiden – nach Ihrem festgelegten Willen.

 

Wir beraten – Sie bestimmen.

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