Transparenz
Hauptkostenträger der Arbeit in der Evangelischen Stiftung Volmarstein sind die Kranken- und Pflegekassen, örtliche und überörtliche Sozialämter (Landschaftsverband Westfalen-Lippe), die Arbeitsverwaltung und das Kultusministerium NRW (Bezirksregierung Arnsberg).
Die Evangelische Stiftung Volmarstein löst sozialstaatlich und konzeptionell den Rechtsanspruch auf angemessene und bedarfsgerechte Hilfe als Freier Träger der Wohlfahrtspflege anwaltlich ein.
Dazu muss sie insbesondere im Investivbereich, in den Bereichen Kommunikation und Mobilität auch Eigenmittel einsetzen. Dies ermöglicht zusätzliche Angebote über die Grundversorgung hinaus und erhöht die Lebensqualität der hier lebenden Menschen.
Gemeinnützige Einrichtung
Die Evangelische Stiftung Volmarstein fördert mit ihren Einrichtungen mildtätige und gemeinnützige Zwecke. Sie ist vom Finanzamt Witten wegen Förderung mildtätiger Zwecke, Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Förderung des Wohlfahrtswesens als gemeinnützig anerkannt.
Die Evangelische Stiftung Volmarstein bürgt für einen zuverlässigen und treuhänderischen Umgang mit Spendenmitteln. Sie setzt Ihre Spende nur dort ein, wo keine anderen gesetzlich vorgesehenen Finanzierungsmöglichkeiten bestehen.
Der Vorstand der Stiftung und die Verwendung der Spenden unterliegen der internen Kontrolle durch den Stiftungsrat, der kirchlichen Stiftungsaufsicht der Evangelischen Kirche von Westfalen und der staatlichen Aufsicht durch die Bezirksregierung in Arnsberg sowie der Oberfinanzdirektion. Darüber hinaus ist die Evangelische Stiftung Volmarstein Mitglied im Deutschen Spendenrat und ist diesem vollumfänglich berichterstattungspflichtig. Jede von uns ausgestellte Spendenbescheinigung wird als steuermindernd anerkannt. Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Spende stellen wir Ihnen bei Beträgen über 100 Euro (auf Wunsch auch darunter) eine Bescheinigung aus. Ohne Aufforderung erhalten Sie am Jahresanfang eine Jahresspendenbescheinigung bei mehreren kleineren Einzahlungen im gleichen Jahr.
Deutscher Spendenrat e.V.
Wir erfüllen die Anforderungen des Deutschen Spendenrats e.V. Dieses wird auch regelmäßig von unserem Wirtschaftsprüfer überprüft und testiert. Die dazu gehörige Mehr-Spartenrechnung sowie den Prüfungskatalog für Wirtschaftsprüfer zur erweiterten Prüfung und Berichterstattung über die Grundsätze des Deutschen Spendenrates e.V. finden Sie hier: