„Jedes Kind ist anders. Alle sind verschieden. Und wir werden im Laufe unseres Lebens immer verschiedener.“
Remo Largo

Unser interdisziplinäres Frühförderangebot wendet sich an Familien mit behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern im Vorschulalter (ab Geburt bis zum Schuleintritt).

Interdisziplinäre Frühförderung wird immer dann nötig, wenn ein Kind neben den klassisch heilpädagogischen Leistungen zusätzliche medizinische Hilfsangebote wie Physiotherapie, Sprachtherapie/Logopädie und/oder Ergotherapie benötigt. Fachleute aus den jeweiligen Disziplinen stimmen ihre Angebote als Team unter einem Dach ab, wodurch eine enge sowie unkomplizierte Zusammenarbeit zum Wohle des einzelnen Kindes ermöglicht wird.

Das Ziel der frühen Förderung ist es, die Lebensqualität sowie die Entwicklungschancen der Kinder durch interdisziplinäre, ganzheitliche und fachliche Förderung, Behandlung und Beratung zu verbessern.

Leistungsangebot der Interdisziplinären Frühförderung

Die IFF bietet ein komplexes System pädagogischer, psychologischer, sozialer und medizinischer Hilfen an. Die einzelnen Leistungen für das Kind und seine Familie sind Teil eines umfassenden, interdisziplinär erarbeiteten und abgestimmten Förderangebotes.

Um die Lebensqualität und Entwicklungschancen der Kinder zu verbessern, ist es das Ziel der IFF, Auffälligkeiten möglichst früh zu erkennen, um Behinderungen zu verhüten und/oder Behinderungen und ihre Folgen zu mildern oder zu beheben. Dabei gründet sich die Arbeit der IFF auf anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse.

Im interdisziplinären Zusammenwirken von Fachkräften und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Eltern soll die allgemeine Entwicklung des Kindes, die Entfaltung seiner Persönlichkeit sowie seine soziale Integration angeregt und unterstützt werden.

Die Leistungen können bedarfsgerecht als Einzelförderung oder in der Kleingruppe in ambulanter und/oder mobiler Tätigkeit erbracht werden.

Leistungen der interdisziplinären Frühförderung

  • Niederschwelliges (Früh-) Beratungsangebot
  • Anamnestische Datenerhebung
  • Körperliche und neurologische Untersuchung durch unsere Kinderärztin
  • Heilpädagogische Entwicklungsdiagnostik
  • Standardisierte psychologische Entwicklungsdiagnostik
  • Medizinisch-therapeutische Diagnostik: Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie
  • Erstellung des Förder- und Behandlungsplans durch das IFF-Team mit Antragstellung bei den Kostenträgern
  • interdisziplinäre Frühfördermaßnahmen (nach individuellem Förder- und Behandlungsplan)
  • Elternarbeit: Anleitung und Beratung
  • Fortlaufende Prozessdiagnostik und Verlaufskontrolle
  • Kooperation und Vernetzung mit Kindertagesstätten/ Einrichtungen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Weiterbildungsangebote

Wie kann ich für mein Kind eine interdisziplinäre Frühförderung beantragen?

Interdisziplinäre Frühförderung und heilpädagogische Förderung beziehen ihre fachliche und gesellschaftliche Rechtfertigung aus dem Auftrag und Bemühen der Gesellschaft, behinderten und entwicklungsgefährdeten Kindern zu einer möglichst guten Entwicklung zu verhelfen. Desweiteren sollen die Familien in der Betreuung des behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindes unterstützt und entlastet werden.

Durch die veränderte Gesetzesregelung (Rahmenempfehlun-gen des Landes NRW von  2005: BSHG § 39 und § 40 in Verbindung mit dem SGB IX)  entstand 2008 im Ennepe-Ruhr-Kreis ein neuartiges Angebot pädagogischer und medizinisch-therapeutischer Leistungen. Diagnostische, therapeutische und pädagogische Leistungen werden zur sogenannten Komplexleistung zusammengefasst und sollen gleichsam aus einer Hand angeboten werden.

Im Rahmen der Interdisziplinären Frühförderung hat der Kinderarzt die Möglichkeit bei einer festgestellten oder drohenden Behinderung des Kindes unser diagnostisches Angebot in Anspruch zu nehmen.

Er entscheidet, ob eine Eingangsdiagnostik für die Interdisziplinäre Frühförderung für das Kind ratsam ist und stellt gegebenenfalls ein Rezept (Verordnungsmuster 16) aus. Der Text sollte lauten: „Verordnung über die Eingangsdiagnostik in der Interdisziplinären Frühförderung“.  Zudem sollte eine vorläufige Diagnose der Entwicklungsstörung angegeben sein.Mit dieser Verordnung wenden Sie sich bitte an unser Zentrum für Interdisziplinäre Frühförderung, Autismus-Therapie und Heilpädagogik. Wir führen eine Eingangsdiagnostik durch und legen bei Bedarf den daraus resultierenden Förder- und Behandlungsplan den Kostenträgern (Kreissozialamt, gesetzliche Kranken-versicherungen) zur Genehmigung vor.

Bei Kostenzusage erfolgt anschließend wöchentlich die ambulante oder mobile Förderung  für Ihr Kind, sowie regelmäßige Elterngespräche  und Austausch mit den Kindertagesstätten/ Einrichtungen.

Die Maßnahmen der interdisziplinären Frühförderung sind für Eltern kostenfreida die Kosten vom örtlichen Sozialhilfeträger und den Krankenkassen im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen werden.