Autistische Störungen lassen sich heute noch nicht ursächlich behandeln: eine vollständige Genesung ist nicht möglich. Werden aber nach Erkennung der autistischen Störung frühzeitig umfassende und effektive therapeutische Maßnahmen eingeleitet, bestehen gute Behandlungserfolge hinsichtlich der Schwere und der Begleiterkrankungen.

Für die Behandlung autistischer Störungen gibt es keine einheitliche Therapie. Um eine angemessene Förderung einzuleiten, müssen auf der Basis einer umfangreichen Differentialdiagnose für jeden Patienten individuelle Behandlungspläne erstellt werden, da die Autismus-Symptomatik und die zusätzlichen Probleme erheblich variieren. Erst durch genaue Kenntnis der Stärken, Schwächen, Interessen und des Lernstils kann ein individuell angepasstes, Erfolg versprechendes Förderprogramm entwickelt werden.

Überdies machen Betroffene  im Laufe der Zeit einen Wachstums- und Entwicklungsprozess durch, so dass die möglichen Behinderungsgrade in all diesen zentralen Kompetenzbereichen sich mit der Zeit verändern.

Da viele Menschen mit Autismus zusätzlich zur Triade der Beeinträchtigungen auch in irgendeiner Form unter sensorischen Problemen  leiden, ist es für nachfolgende Interventionsprogramme ebenso wichtig, die sensorischen Fähigkeiten und Bedürfnisse des autistischen Menschen festzustellen und spezifische Programme einzusetzen, die diesen Bedürfnissen gerecht werden. Neben dem Aspekt der Individualisierung ist daher ein ganzheitliches und umfassendes Vorgehen ein zentrales Anliegen in der Autismus-Therapie.

Das Zentrum für Autismustherapie & heilpädagogische Förderung (ZAHF) bietet Autismustherapie an folgenden Standorten:

Was ist Autismus?

Der Begriff Autismus leitet sich von dem griechischen Wort  „autos“ =selbst, Selbstbezogenheit  und “ismos“ = Zustand, Orientierung ab. Erstmalig verwendete 1911 der Schweizer Psychiater E. Bleuler den Fachbegriff zur Beschreibung von Menschen, deren Beziehung zu Menschen und zur Außenwelt extrem eingeengt erschien. Er betrachtete diese Einengung als einen Rückzug aus dem Gefüge des Soziallebens in das eigene Selbst.

Wissenschaftlich zuerst beschrieben wurde die autistische Störung zeitgleich in Amerika durch den Kinderpsychiater Leo Kanner (1943) und den Wiener Kinderarzt Hans Asperger (1944). Unabhängig voneinander beschrieben beide Ärzte ein ähnliches Störungsbild im Sozialverhalten von Kindern und Jugendlichen, die unfähig schienen, normale affektive Beziehungen zu anderen Menschen aufzubauen. Als Folge der autistischen Störung traten die autistische Isolation, das Bedürfnis des autistischen Menschen nach Eintönigkeit, Bewegungsstereotypien und die Inselbegabungen als hervorstechendste Auffälligkeiten auf.

Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) berühren alle Bereiche der Entwicklung. Sie verursachen in klinisch bedeutsamer Weise Beeinträchtigungen in sozialen,schulischen/ beruflichen und anderen wichtigen Funktionsbereichen.

Zentrale Merkmale des Autismus sind die Beeinträchtigung der Kommunikation,der sozialen Interaktion und der Sinneswahrnehmung, sowie eingeschränkte Interessen und repetitives Verhalten u.a..

Mittlerweile wird davon ausgegangen, dass Autismus als ein Kontinuum von schwer bis leicht verstanden werden sollte. Denn eine steigende Anzahl empirischer Arbeiten (z.B. Lord et al. 2000, Lord et al. 2001) zeigen, dass sich autistische Symptome eher kontinuierlich, stark überlappend und nicht in einzelnen Störungsbildern oder Diagnosen wiederfinden. Daher unterstreichen die Begriffe „Autismus-Kontinuum“ oder „autistisches Spektrum“ auch die Ansicht, dass es als unangemessen erscheint, kategoriale diagnostische Abgrenzungen vorzuziehen.

Menschen mit ASS unterscheiden sich nicht qualitativ, sondern nur quantitativ, also in Bezug auf den Schweregrad ihres Syndroms. Sie erreichen nicht notwendigerweise bei allen Merkmalen den gleichen Schweregrad. Autismus gilt also immer mehr als eine einheitliche Störung, deren Kernsymptome relativ unabhängig vom intellektuellen Niveau sind.

Unsere Autismus-bezogenen Leistungen

Im Rahmen der Autismus-Förderung bieten wir ein umfassendes Angebot an Leistungen an:

  • Förderung, Aufklärung, therapeutische Hilfe und Unterstützung für die betroffenen Menschen mit Autismus  (Klienten-bezogenes Leistungsangebot)
  • Beratung, Aufklärung, Anleitung und Unterstützung für die Eltern und Familienangehörige von Menschen mit Autismus (Systemischer Ansatz)
  • Aufklärung  und Entlastungsangebote für die Geschwister von Menschen mit Autismus
  • Kooperation und Austausch mit Lehrern, Erziehern, Integrationskräften, Pädagogen, Therapeuten etc., die die Entwicklung des Menschen mit Autismus begleiten (Ver-netzung, interdisziplinäre Arbeitsweise), sowie  Aufklärung und Beratung
  • Gesprächskreise für Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Autismus
  • Aufklärungsarbeit für die interessierte Öffentlichkeit
  • Weiterbildungsangebote/ Vorträge für Erzieher, Lehrer und Schulung von Integrationskräften, etc.

Wie kann ich für mein Kind eine Autismus-Therapie beantragen?

Für Kinder bis zum Schuleintritt

Die Beantragung einer Autismus-Therapie ist identisch mit der der interdisziplinären Frühförderung. Der zuständige Kinderarzt oder Kinder- und Jugendpsychiater hat die Möglichkeit nachdem Autismus diagnostiziert wurde, unser diagnostisches Angebot in Anspruch zu nehmen und kann eine Verordnung („Rezept“)ausstellen.

Diese Verordnung muss der Kinderarzt auf einem „normalen Kassenrezept“ (Verordnungsmuster 16) ausstellen. Der Text muss lauten: „Verordnung über die Eingangsdiagnostik Interdisziplinärer Frühförderung“, zudem sollte die Diagnose“Autismus“ angegeben sein.

Mit der Verordnung wenden Sie sich bitte an unser Zentrum für Interdisziplinäre Frühförderung, Autismus-Therapie und Heilpädagogik. Wir führen eine Eingangsdiagnostik durch und legenden daraus resultierenden Förder- und Behandlungsplan den Kostenträgern zur Genehmigung für ein Jahr vor.

Bei Kostenzusage erfolgt anschließend wöchentlich die individuelle, spezifische Förderung und Therapie für Ihr Kind sowie regelmäßige Eltern- und Kooperationsgesprächen mit Kindertagesstätten/Einrichtungen.

Die Maßnahmen der Autismus-Therapie sind für die Eltern kostenfrei, da die Kosten von den Krankenkassen bzw. vom örtlichen Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen werden.

 

Für Kinder und Jugendliche nach Schuleintritt

Ein Antrag für eine Autismus-Therapie kann durch die Erziehungsberechtigten beim Jugend- oder Sozialamt gestellt werden. Vorher muss jedoch die Diagnose Autismus von einem Kinder- und Jugendpsychiater getroffen werden.

Die Kosten der Förderung trägt das Sozialamt (BSHG) oder das Jugendamt Ihres Wohnortes. Die Eltern tragen keinerlei Kosten.