Ein letzter Akt der Nächstenliebe - Wenn ein Testamentsspender verstirbt
Es ist schon ein komisches Gefühl, persönliche Gegenstände eines fremden Menschen durchzugehen. Da liegen Zeugnisse eines Lebens vor mir, von dem ich nur Puzzleteile sehe, von dem ich mir aber dennoch ein wenn auch lückenhaftes Bild mache. Respekt und Würde sind dabei wichtig.
Als Fundraising-Referentin gehört es zu meinen Aufgaben, mich um Nachlässe zu kümmern. Häufig handelt es sich um Vermächtnisse. Dann wird die Stiftung mit einer gewissen Summer oder einem Anteil an einem Konto im Testament bedacht. Wenn die Stiftung aber als Erbin eingesetzt ist, übernehmen wir alles, was sonst die Familie machen würde.
Von der Beerdigung bis zur Wohnungsauflösung verläuft der Prozess. Daher komme ich vorher in der Regel mehrfach zu Besuch, um wichtige Punkte zu klären und gemeinsam mit den Testamentsspendern festzuhalten. Dabei geht es nicht um das Wieviel. Ehrlich gesagt ist das das eine Frage, die ich mich in der Regel nicht zu stellen traue. Es geht um praktische Punkte wie: welche Konten gibt es bei welchen Banken, welche Zeitschriftenabos und Mitgliedschaften bestehen etc. Und natürlich führt das im Laufe des Gesprächs auch zu der Frage, was sich die Person für sich persönlich wünscht. Wie soll die Beerdigung ablaufen, soll es eine Trauerfeier geben, wer soll informiert und eingeladen werden. Und auch die Frage nach der Rolle der Stiftung ist wichtig. Wie viel persönliche Begleitung meinerseits ist gewünscht?
Dafür legen wir bei den Besuchen gemeinsam einen Ordner an, in dem alle wichtigen Unterlagen gesammelt die besprochenen Wünsche festgehalten werden. So können beide Seiten sicher sein, dass allen Wünschen Rechnung getragen wird.
Aus meiner Erfahrung heraus haben Menschen ohne Familie oft mehrere Gründe, Ihr Erbe in die Hände einer gemeinnützigen Organisation zu geben. Es geht natürlich darum, am Ende noch etwas Gutes zu tun. Für sie ist aber auch wichtig, dass ihr Leben Spuren hinterlässt, dass es einen Unterschied macht, ob sie gelebt haben oder nicht. Durch das gemeinnützige Vererben bleibt von ihnen etwas Gutes und Sinnvolles in der Welt. Und nicht zuletzt schlägt man auch dem Fiskus ein Schnippchen, da ohne Erben alles an den Staat fallen würde. Zusätzlich sind gemeinnützige Einrichtungen im Gegensatz zu Erben, die nicht zur engen Familie gehören, von der Erbschaftssteuer befreit.
Ein weiterer Grund kann sein, Menschen, die einem nahestanden, weniger zu belasten. Denn als Erbe kümmert man sich nicht nur um die praktischen Dinge wie Autoverkauf und Wohnungsauflösung, sondern auch um alles Rechtliche wie Sterbeurkunden, den Erbschein oder das Grundbuch. Um dennoch Verbundenheit oder Dankbarkeit auszudrücken, kann in diesem Fall ein Vermächtnis im Testament formuliert werden. Dann haben die Erben die Pflicht, dieses Vermächtnis, z.B. eine Geldsumme, ein Auto oder Schmuck, entsprechend weiterzugeben, immer dem ausdrücklichen Wunsch des Testamentsspenders entsprechend.
Aber welche Gründe auch den Ausschlag geben, für die Ev. Stiftung Volmarstein ist es immer ein Geschenk, für das wir dankbar sind und das wir für die Menschen hier vor Ort einsetzen.